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Wohn-Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln
Wohn-Riester ins Altersvorsorgedepot überführen: Was mit dem Wohnförderkonto passiert und wie die Besteuerung im Alter läuft.
Wohn-Riester war als Beitrag zur Eigenheimfinanzierung gedacht. Wer keine Immobilie mehr kaufen will oder mit den Konditionen unzufrieden ist, kann das Guthaben ab 2027 ins Altersvorsorgedepot überführen. Hier liest du, was mit dem Wohnförderkonto wirklich passiert, wie die Besteuerung im Alter funktioniert und wann sich der Wechsel lohnt. Wenn du erst noch zwischen klassischem Riester und Umwandlung schwankst, hilft dir die Anleitung für klassische Riester-Verträge.
Wann sich die Umwandlung lohnt
Wohn-Riester macht nur Sinn, solange das Kapital für eine Immobilie gedacht ist. Fällt dieser Plan weg, ist das Konstrukt eher Bremse als Motor. In drei typischen Situationen lohnt sich der Wechsel ins Altersvorsorgedepot besonders.
- Du willst keine Immobilie mehr kaufen. Die Familienplanung hat sich geändert, der Job ist mobiler geworden, oder die Preise in deiner Region sind aus dem Ruder. Im Altersvorsorgedepot fließt dein Geld weiter in die Altersvorsorge, ohne an einen Immobilienkauf gebunden zu sein.
- Du hast die Immobilie verkauft und brauchst das Wohnförderkonto nicht mehr. Nach einem Verkauf kannst du die Eigenheimrenten-Förderung ins Altersvorsorgedepot überführen, statt sie isoliert weiterlaufen zu lassen.
- Du willst aus dem starren Wohnförder-Konstrukt raus. Wohn-Riester ist administrativ aufwendig: Wohnförderkonto, Verzinsung, jährliche Meldungen. Im Altersvorsorgedepot ist die Logik einfacher und du hast die freie Wahl bei der Anlage.
Was mit dem Wohnförderkonto passiert
Das Wohnförderkonto ist ein virtuelles Konto beim Finanzamt. Es summiert alle Zulagen und steuerlich geförderten Beiträge, die du bei Wohn-Riester für die Eigenheimfinanzierung verwendet hast. Bis zum Renteneintritt wird der Saldo mit zwei Prozent pro Jahr fiktiv verzinst. Im Alter musst du diesen Saldo nachgelagert versteuern, entweder auf einen Schlag oder verteilt.
Anders als bei einer klassischen Riester-Sparrate wird der Wohnförderkonto-Saldo nicht einfach 1:1 ins Altersvorsorgedepot übertragen. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Was tatsächlich passiert: Die Eigenheimrenten-Förderung wird in das neue System integriert, und der entscheidende Vorteil liegt in der Besteuerung.
Bisher wird der Wohnförderkonto-Saldo im Alter über rund 20 Jahre nachgelagert versteuert, oder auf einen Schlag mit einem Rabatt. Mit der Reform ab 2027 verkürzt sich dieser Besteuerungszeitraum auf rund fünf Jahre. Das klingt erst einmal gut, hat aber eine Kehrseite: Wird der Betrag auf wenige Jahre verteilt, kann er deinen Steuersatz in genau diesen Jahren nach oben treiben (Progressionsfalle). Ob der Wechsel sich lohnt, hängt deshalb stark von deinem sonstigen Einkommen im Rentenalter ab. Mehr Hintergrund im Artikel Wohnförderung im Altersvorsorgedepot.
Schritt für Schritt: Umwandlung in 5 Schritten
Der Ablauf ist überschaubar. Plane vier bis zwölf Wochen für die Bearbeitung ein.
- Altersvorsorgedepot beim neuen Anbieter eröffnen. Achte darauf, dass der Anbieter Wohn-Riester-Übertragungen explizit annimmt.
- Beim Wohn-Riester-Anbieter den Übertragungsantrag anfordern. Manche Bausparkassen haben eigene Formulare, manche nutzen den Bundesstandard.
- Die Eigenheimrenten-Förderung wird ins neue System integriert. Dein Anbieter meldet das automatisch an die Zentrale Zulagenstelle. Du musst nichts manuell rechnen.
- Wohn-Riester-Vertrag wird stillgelegt. Bei Bauspar-Konstrukten wird der Bausparvertrag aufgelöst oder beitragsfrei gestellt.
- Beiträge in das Altersvorsorgedepot umleiten. Dein neuer Anbieter übernimmt ab sofort die Zulagenmeldung und die Geldanlage.
Steuerliche Folgen
Im Alter zahlst du Einkommensteuer auf alles, was du dir aus dem Altersvorsorgedepot auszahlen lässt. Das gilt für die alten Wohn-Riester-Anteile genauso wie für neue Beiträge. Die nachgelagerte Besteuerung ist meist günstig, weil dein Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als heute. Wer den Saldo im Wohnförderkonto bisher auf einmal versteuern wollte, gibt diese Option auf. Im Altersvorsorgedepot zahlst du immer dann, wenn du Geld entnimmst.
Wichtig: Das Geld bleibt für die Altersvorsorge gebunden. Anders als beim alten Wohn-Riester gibt es keinen Sofortzugriff fürs Eigenheim, ohne dass du die Förderung zurückzahlst. Wer also weiterhin eine Immobilie kaufen will, sollte vor der Umwandlung prüfen, ob die Wohnförderung im Altersvorsorgedepot zu seiner Planung passt.
Wenn du Wohn-Riester behalten willst
Nicht jeder muss umwandeln. Wer weiter eine Immobilie plant, kann auch im Altersvorsorgedepot die Wohnförderung nutzen. Wie das geht, steht hier. Du kannst auch deinen bestehenden Wohn-Riester-Vertrag laufen lassen und parallel ein Altersvorsorgedepot eröffnen, falls du beides nebeneinander führen willst. Welcher Weg besser passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wenn du die alte Wechsel-Frage noch nicht abschließend beantwortet hast, geht es zurück zur Wechsel-Entscheidung.
Rechenbeispiel: 30.000 Euro Wohn-Riester-Guthaben
Anna ist 47 Jahre alt und hat in ihrem Wohn-Riester rund 30.000 Euro angespartes Kapital. Bis zur Rente sind es noch 20 Jahre. Sie überlegt, ob sie dieses Kapital ins Altersvorsorgedepot überführt oder im bestehenden Vertrag belässt. Gemeint ist das tatsächlich angesparte Guthaben, nicht der Wohnförderkonto-Saldo. Der Saldo ist nur die steuerliche Rechengröße, die separat behandelt wird.
Szenario A, sie behält Wohn-Riester. Annahme: Der Vertrag bringt nach Kosten rund 3 Prozent pro Jahr, ähnlich der bisherigen Konditionen. Aus den 30.000 Euro werden bis zur Rente rund 54.000 Euro. Sicher und planbar, aber ohne große Dynamik.
Szenario B, sie wandelt um. Annahme: Anna investiert das Guthaben breit gestreut in einen ETF und erwartet 6,5 Prozent pro Jahr nach Kosten. Aus den 30.000 Euro werden rund 106.000 Euro. Differenz: rund 52.000 Euro. Das eigene Szenario kannst du dir mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner durchrechnen.
Die Werte hängen stark von deiner individuellen Situation und vom aktuellen Stand deines Wohnförderkontos ab. Der Effekt fällt kleiner aus, wenn deine Restlaufzeit kurz ist oder der Markt schwach läuft. Lass dir vor der Entscheidung die Rückkaufswerte und den aktuellen Wohnförderkonto-Saldo schriftlich geben.
Stolperfallen bei Wohn-Riester
Einige Situationen können die Förderung oder die Besteuerung des Wohnförderkontos verändern. Lass dir die Folgen in jedem der folgenden Fälle vorher schriftlich bestätigen.
- Immobilie verkaufen. Wer die selbstgenutzte Immobilie verkauft, ohne das Kapital innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder wohnwirtschaftlich oder für die Altersvorsorge einzusetzen, riskiert eine Nachversteuerung des gesamten Wohnförderkonto-Saldos — lass dir die Fristen und Folgen vorher schriftlich bestätigen.
- Immobilie vermieten. Dauerhaftes Vermieten gilt nicht als Selbstnutzung — das kann die Nachversteuerung des Wohnförderkontos auslösen, lass dir die Konsequenzen vor einer Vermietung schriftlich bestätigen.
- Vorzeitige Tilgung. Wer das Wohn-Riester-Darlehen vorzeitig zurückzahlt, verliert unter Umständen die Förderbindung; ob das Wohnförderkonto dann sofort zu versteuern ist, hängt vom Einzelfall ab — lass dir das vorher schriftlich bestätigen.
- Energetische Sanierung. Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind nicht automatisch über das Wohnförderkonto förderfähig — prüfe vorher, welche Maßnahmen anerkannt werden, und lass dir das schriftlich bestätigen.
- Wegzug ins Ausland. Wer seinen Hauptwohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, verliert in der Regel den Anspruch auf Zulagen und muss unter Umständen erhaltene Förderung zurückzahlen — lass dir die Folgen vor einem Wegzug schriftlich bestätigen.
Häufige Fragen
- Was passiert mit dem Wohnförderkonto bei der Umwandlung?
- Der Wohnförderkonto-Saldo wird nicht direkt 1:1 ins Altersvorsorgedepot übertragen. Die Eigenheimrenten-Förderung wird ins neue System integriert, und die Besteuerung des Saldos verkürzt sich ab 2027 auf rund fünf statt rund zwanzig Jahre.
- Muss ich die Wohnförderung zurückzahlen?
- Nein, solange das Geld weiter für die Altersvorsorge verwendet wird. Eine Rückzahlung wäre nur fällig, wenn du das Kapital komplett aus der Altersvorsorge entnehmen würdest.
- Kann ich Wohn-Riester teilweise umwandeln?
- Nach aktuellem Stand ist die Übertragung als Vollübertragung ausgestaltet, eine Teilumwandlung ist nicht vorgesehen. Ein ausdrückliches Verbot gibt es aber nicht. Alternativ kannst du den Wohn-Riester behalten und parallel ein Altersvorsorgedepot besparen.
- Lohnt sich die Umwandlung, wenn ich noch eine Immobilie kaufen will?
- Nicht zwingend. Auch das Altersvorsorgedepot kennt die Wohnförderung. Du kannst dort später weiterhin steuerbegünstigt für eine Immobilie ansparen. Der Wechsel lohnt sich, wenn dein Wohn-Riester teuer ist oder schlecht performt.
- Wie wird das Geld im Alter besteuert?
- Wie alle Erträge aus der geförderten Altersvorsorge: nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz im Rentenalter. Üblicherweise liegt der unter dem heutigen Steuersatz.
- Wie funktioniert die verkürzte Besteuerung ab 2027?
- Der Wohnförderkonto-Saldo wird im Alter nicht mehr über rund 20 Jahre, sondern über rund 5 Jahre nachgelagert versteuert. Das kann deinen Steuersatz in diesen Jahren erhöhen. Ob das günstig ist, hängt von deinem übrigen Einkommen im Ruhestand ab.
- Was passiert mit Förderung und Steuer, wenn ich die Immobilie verkaufe oder vermiete?
- Beim Verkauf oder einer dauerhaften Vermietung der selbstgenutzten Immobilie kann eine Nachversteuerung des Wohnförderkontos ausgelöst werden, wenn du das Kapital nicht innerhalb der Fristen wieder wohnwirtschaftlich oder für die geförderte Altersvorsorge verwendest. Lass dir die Folgen vor einer Entscheidung schriftlich bestätigen.
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Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996), Bundesfinanzministerium FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Bundestag. Keine Anlage- oder Steuerberatung.