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Wohnförderung im Altersvorsorgedepot
Kannst du dein Altersvorsorgedepot steuerbegünstigt für eine Immobilie nutzen? Was das Wohnförderkonto ist, wann es sich lohnt und wann nicht.
Vom Altersvorsorgedepot direkt in die eigene Immobilie. Das klingt verlockend. Und es funktioniert tatsächlich, allerdings nicht ganz so steuerfrei wie viele denken. Hier steht, was die Wohnförderung wirklich bedeutet, wann sie sich lohnt und wann nicht.
Was ist die Wohnförderung
Die Wohnförderung erlaubt es dir, gefördertes Kapital aus deinem Altersvorsorgedepot für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Stattdessen wird es in ein sogenanntes Wohnförderkonto gebucht.
Dieses Konto ist kein echtes Konto. Es ist ein steuerlicher Merkposten. Das Finanzamt notiert sich, wie viel du entnommen hast, und verzinst diesen Betrag fiktiv mit 2 Prozent pro Jahr bis zu deinem Renteneintritt. Ab dann wird der angewachsene Betrag besteuert.
Steuerstundung, nicht Steuerfreiheit
Das ist der häufigste Irrtum. Die Wohnförderung ist keine Steuerbefreiung. Du verschiebst die Steuer in die Zukunft. Das kann trotzdem sinnvoll sein, aus zwei Gründen:
- Steuersatz im Alter meist niedriger. Wer mit 67 nur noch eine kleine Rente hat, zahlt auf den Wohnförderkonto-Betrag deutlich weniger als heute im Erwerbsleben.
- Zinsvorteil der Stundung. Das Kapital, das eigentlich ans Finanzamt gehen würde, arbeitet jahrelang für dich weiter, zum Beispiel in Form von ersparter Miete oder Wertsteigerung der Immobilie.
Wann sich die Wohnförderung lohnt
- Du kaufst zur Eigennutzung. Nur selbstgenutztes Wohneigentum ist förderfähig. Vermietung funktioniert nicht.
- Du bleibst langfristig in der Immobilie. Wer nach 5 Jahren verkauft und nicht reinvestiert, muss das gesamte Wohnförderkonto auf einmal versteuern. Das kann teuer werden.
- Dein Steuersatz im Alter ist niedrig. Wer mit 67 wenig anderes Einkommen hat, zahlt auf den Wohnförderkonto-Betrag möglicherweise nur 15 bis 20 Prozent. Das ist oft günstiger als heute.
- Du hast genug Kapital für eine echte Eigenkapitalwirkung. Wohnförderung macht am meisten Sinn, wenn du damit den Kredit spürbar reduzieren kannst.
Wann du besser darauf verzichtest
- Bei Vermietung. Nicht erlaubt. Wer vermietet, muss das Wohnförderkonto sofort auflösen und versteuern.
- Wenn du kurz nach dem Kauf wieder verkaufst. Ohne Reinvestition in eine neue selbstgenutzte Immobilie wird der volle Wohnförderkonto-Betrag im Verkaufsjahr fällig.
- Wenn dein Depot noch klein ist. Wer erst 3 Jahre eingezahlt hat, hat meist zu wenig Kapital für eine sinnvolle Eigenkapitalwirkung.
- Wenn du im Alter hohe andere Einkünfte hast. Pension, Betriebsrente, Mieteinnahmen. Dann kann der Steuersatz im Alter ähnlich hoch sein wie heute.
So funktioniert die Entnahme in der Praxis
- Du beantragst beim Anbieter deines Altersvorsorgedepots die Wohnförderentnahme.
- Das Kapital wird auf dein Konto überwiesen oder direkt an den Verkäufer oder die Bank transferiert.
- Der Anbieter meldet den Betrag an das Finanzamt.
- Das Finanzamt bucht den Betrag ins Wohnförderkonto und verzinst ihn ab dann jährlich mit 2 Prozent.
- Ab Renteneintritt wird der angewachsene Wohnförderkonto-Betrag auf dein zu versteuerndes Einkommen addiert. Du kannst wählen, ob du den Betrag auf einmal oder auf mehrere Jahre verteilt versteuern möchtest (Verteilungsoption).
Rechenbeispiel
Markus, 40 Jahre alt, hat 30.000 Euro im Altersvorsorgedepot angespart. Er kauft eine Wohnung und entnimmt 30.000 Euro per Wohnförderung. Das Wohnförderkonto startet bei 30.000 Euro. Mit 2 Prozent pro Jahr wächst es bis zu seinem 67. Geburtstag auf rund 52.000 Euro an.
Markus hat im Alter nur eine kleine gesetzliche Rente. Sein Grenzsteuersatz beträgt 18 Prozent. Er zahlt auf die 52.000 Euro also rund 9.400 Euro Steuern. Hätte er das Kapital heute normal entnommen, wäre es als schädliche Verwendung gewertet worden und hätte Zulagen plus Steuervorteile komplett zurückgefordert.
Kombination mit Riester-Wechsel
Wer seinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot überträgt, kann das übertragene Kapital anschliessend ebenfalls für die Wohnförderung nutzen. Beide Bausteine lassen sich also kombinieren. Mehr dazu im Artikel Vom Riester zum Altersvorsorgedepot wechseln.
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Wie viel Kapital du bis zum Renteneintritt im Altersvorsorgedepot aufbaust und wie viel du theoretisch für Wohneigentum nutzen könntest, zeigt der Zukunftsrechner.
Häufige Fragen
- Kann ich mein Altersvorsorgedepot für eine Immobilie nutzen?
- Ja. Das Gesetz sieht vor, dass gefördertes Kapital aus dem Altersvorsorgedepot steuerbegünstigt in selbstgenutztes Wohneigentum investiert werden kann. Das nennt sich Wohnförderung.
- Ist die Immobiliennutzung komplett steuerfrei?
- Nein. Das Kapital wird ins Wohnförderkonto gebucht und dort mit 2 Prozent pro Jahr fiktiv verzinst. Im Rentenalter wird der angewachsene Betrag besteuert. Es ist also eine Steuerstundung, keine Steuerbefreiung.
- Was passiert wenn ich die Immobilie verkaufe?
- Bei Verkauf oder Aufgabe der Eigennutzung muss das Wohnförderkonto aufgelöst werden. Das bedeutet: Der angesammelte Betrag wird im Jahr des Verkaufs voll versteuert. Eine Reinvestition in eine neue selbstgenutzte Immobilie ist jedoch möglich.
- Lohnt sich die Wohnförderung gegenüber einer normalen Entnahme?
- Das hängt vom Steuersatz im Alter und der Wertsteigerung der Immobilie ab. Wer im Rentenalter wenig steuerpflichtiges Einkommen hat, profitiert am meisten, weil der Betrag dann zu einem niedrigen Satz versteuert wird.
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Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996), Bundesfinanzministerium FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Bundestag. Keine Anlage- oder Steuerberatung.