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Update der Woche

Altersvorsorgereform jetzt rechtskräftig: Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

16. Mai 2026 · Timotheus Ruprecht · 3 Minuten Lesezeit

Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat zugestimmt, am 14. Mai folgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Damit ist die Altersvorsorgereform endgültig rechtskräftig. Was jetzt feststeht und was sich für dich ändert.

Die letzte formale Hürde ist genommen. Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt. Am 14. Mai wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I verkündet. Damit ist die Reform endgültig rechtskräftig. Die Förderung und die neuen Produkte gelten ab 1. Januar 2027. Stand Mai 2026.

Was diese Woche passiert ist

Der Weg ist jetzt komplett. Der Bundestag hatte das Gesetz schon am 27. März beschlossen. Es fehlten die Zustimmung der Länderkammer und die formale Verkündung. Beides liegt jetzt vor.

Der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu, ohne Vermittlungsausschuss und ohne nachträgliche Änderungen. Sechs Tage später, am 14. Mai, erschien das Gesetz im Bundesgesetzblatt. Mit der Verkündung ist es offiziell in Kraft. Das ist der Punkt, ab dem nichts mehr verhandelt wird.

Für dich heißt das: Die politische Unsicherheit ist raus. Es gibt keine offenen Stellschrauben mehr bei Zulagen, Eigenbeitrag oder Kostendeckel.

Was damit endgültig feststeht

Die Eckdaten der geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027 sind final:

  • Grundzulage bis 540 Euro pro Jahr. Für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent Zulage, bis zu 360 Euro. Für weitere Beiträge bis 1.440 Euro kommen 25 Cent je Euro dazu.
  • Kinderzulage bis 300 Euro pro Kind und Jahr.
  • Geförderter Eigenbeitrag bis 1.800 Euro im Rahmen des Sonderausgabenabzugs, zusätzlich zum Zulagenanspruch.
  • Kostendeckel von 1 Prozent Effektivkosten beim staatlich geförderten Standardprodukt.
  • Start am 1. Januar 2027. Ab dann können neue Verträge abgeschlossen werden.

Diese Werte standen seit dem Bundestagsbeschluss fest. Neu ist, dass sie jetzt rechtsverbindlich sind und nicht mehr unter Vorbehalt stehen.

Was sich für dich ändert

Wenn du einen Riester-Vertrag hast, ändert sich zunächst nichts. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung. Du kannst deinen Vertrag behalten.

Neu ab 2027: Neue Riester-Verträge nach dem alten Modell kann niemand mehr abschließen. Wer aus einem bestehenden Riester-Vertrag heraus möchte, kann ihn freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Das ist eine Option, keine Pflicht.

Eilig ist nichts. Bis zum Start am 1. Januar 2027 bleiben über sieben Monate. Ob ein Wechsel für dich sinnvoll ist, hängt von deinem konkreten Vertrag ab und ist keine pauschale Entscheidung.

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Was bringt dir die finalisierte Förderung?
Zulagen, Steuerstundung und Endkapital für deinen Fall, auf Basis des jetzt verkündeten Gesetzes.

Was als Nächstes kommt

Die Politik ist fertig. Jetzt sind die Anbieter dran. Was noch fehlt, sind verbindliche Konditionen.

  • Scalable Capital hat als Erstes konkrete Konditionen genannt und liegt damit vorn.
  • finanzen.net ZERO hat nachgezogen, inklusive eines eigenen Standard-ETFs.
  • Trade Republic bestätigt das Altersvorsorgedepot zum 1. Januar 2027, nennt aber noch keine offiziellen Gebühren. Inoffizielle Schätzungen liegen unter 0,5 Prozent pro Jahr.
  • ING führt eine Warteliste, bleibt bei den Konditionen aber unkonkret.

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt fällt für die Anbieter der letzte regulatorische Vorbehalt weg. Die BaFin-Zertifizierungen können jetzt auf festem Boden abgeschlossen werden. Es ist wahrscheinlich, dass in den nächsten Wochen weitere Anbieter konkrete Preisblätter vorlegen.

Wie der gesamte Gesetzgebungsweg verlief, steht im Beitrag Altersvorsorgedepot-Gesetz verabschiedet →

Wenn du einen Riester-Vertrag hast und über einen Wechsel nachdenkst, hilft der Hintergrund Riester wechseln →

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