Zukunftsrechner LogoZukunftsrechnerRechner →
Update der Woche

Frühstartrente: Kabinett beschließt Gesetzentwurf, Bundestag berät jetzt

20. August 2026 · Timotheus Ruprecht · 4 Minuten Lesezeit

Familie mit Kind an der Hand auf einem Weg im Berliner Regierungsviertel, im Hintergrund das Bundeskanzleramt
Perituss, CC0, via Wikimedia Commons

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Bundesrat und Bundestag beraten jetzt. Was der Entwurf konkret vorsieht und was das für Familien mit Kindern der Jahrgänge 2020 und 2021 bedeutet.

Seit dem Frühjahr warten Familien auf einen fertigen Gesetzestext zur Frühstartrente. Bis zuletzt gab es nur Eckpunkte, und Eckpunkte lassen sich noch verschieben. Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen. Damit liegt erstmals ein verbindlicher Entwurf vor, über den das Parlament abstimmen wird. Er geht jetzt an Bundesrat und Bundestag. Die Bundesregierung will das Verfahren noch 2026 abschließen, damit die Frühstartrente zum 1. Januar 2027 starten kann. Stand August 2026.

Was der Kabinettsbeschluss ändert

Inhaltlich enthält der Entwurf keine Überraschung. Er entspricht dem, was das Bundesfinanzministerium zuvor angekündigt hatte.

Der Unterschied liegt im Status. Solange nur Eckpunkte bestanden, war jedes Detail noch beweglich. Mit dem Regierungsentwurf ist das anders: Was darin steht, ist der konkrete Vorschlag der Bundesregierung an den Bundestag.

Ein Punkt ist tatsächlich neu. Der Entwurf benennt die Jahrgänge 2020 und 2021 als erste Gruppe. Für Kinder des Jahrgangs 2020 sollen die staatlichen Beiträge für das Jahr 2026 rückwirkend gewährt werden.

Was der Entwurf vorsieht

  • 10 Euro pro Monat vom Bund, gezahlt vom sechsten bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Über zwölf Förderjahre kommen so 1.440 Euro staatlicher Zuschuss zusammen.
  • Erste Jahrgänge: 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 werden die Beiträge ab 1. Januar 2026 rückwirkend nachgezahlt.
  • Aufstockung erlaubt: Eltern, Großeltern und andere Personen können zusätzlich in das Depot einzahlen.
  • Kapital bleibt bis zur Rente gesperrt. Mit 18 gibt es keinen Zugriff. Das ist der gleiche Grundsatz wie beim Altersvorsorgedepot für Erwachsene.
  • Auffanglösung vorgesehen: Wer kein Depot eröffnet, verliert den Anspruch nicht sofort. Der Staat legt die nicht abgerufenen Beträge zwischenzeitlich an und überträgt sie später in einen individuellen Vertrag.

Das Geld läuft über das Altersvorsorgedepot und damit nach den gleichen Regeln wie die staatlich geförderte Altersvorsorge für Erwachsene.

Was sich für dich jetzt ändert

Konkret nichts. Bundesrat und Bundestag müssen dem Entwurf noch zustimmen, bevor er in Kraft tritt. Ein Depot eröffnen oder Beiträge einzahlen ist vor dem Start am 1. Januar 2027 nicht möglich.

Für Eltern von Kindern der Jahrgänge 2020 und 2021 heißt das: Die rückwirkenden Beiträge für 2026 gibt es erst nach Beschluss und Start. Es gibt keinen Grund, jetzt zu handeln, und keine Frist, die jemand versäumen könnte.

Wer heute schon für sein Kind zurücklegen möchte, kann das über ein gewöhnliches Wertpapierdepot tun. Das bleibt flexibler, weil das Geld dort nicht bis zur Rente gebunden ist. Genau diese Bindung ist beim Frühstartdepot der Preis für die Förderung, und sie ist streng: Ein Kind, das mit 18 das Geld für eine Ausbildung oder einen Führerschein bräuchte, kommt nicht heran.

Selbst rechnen
Was wird aus 10 Euro im Monat über Jahrzehnte?
Weil das Geld bis zur Rente gebunden ist, wirkt der Zinseszins über sehr lange Zeiträume. Stell eigene Werte ein und sieh, was aus dem Bundeszuschuss plus Familienbeiträgen werden kann.

Was als Nächstes kommt

Bundesrat und Bundestag beraten den Entwurf jetzt. Hält der Zeitplan, ist das Gesetz noch 2026 beschlossen und der Start erfolgt am 1. Januar 2027.

Parallel läuft die Vorbereitung des Altersvorsorgedepots für Erwachsene. Das Bundeszentralamt für Steuern beginnt im Herbst 2026 mit den Zertifizierungsverfahren für die ersten Anbieter. Beide Bausteine sind auf dasselbe Startdatum ausgerichtet.

Was die Frühstartrente grundsätzlich ist und für wen sie sich rechnet, steht im Hintergrundbeitrag Frühstart-Rente: Was gilt wirklich? →

Für Familien, die zusätzlich das eigene Altersvorsorgedepot einplanen, lohnt der Überblick Altersvorsorgedepot für Familien →

Kein Altersvorsorgedepot Update verpassen

Plus: Kostenloser Altersvorsorgedepot Guide als PDF. Gelegentlich eine kurze Mail, wenn es wichtige Neuigkeiten gibt: Anbieter Konditionen, Gesetzesänderungen, Rechenbeispiele. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.