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Wissen, 6 Minuten Lesezeit

Frühstartrente für Kinder

Was die neue Frühstartrente für Kinder bringt und wie sie mit dem Altersvorsorgedepot zusammenspielt.

Parallel zum Altersvorsorgedepot führt der Bund 2027 die Frühstartrente ein. Sie ist keine klassische Rente, sondern ein staatlich befülltes Depot für Kinder. Die Idee: Der Staat investiert früh und langfristig in ETFs, und die Kinder bekommen das Kapital mit 18 als Startgeld ins Berufsleben.

Wie die Frühstartrente funktioniert

Für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, das regelmäßig eine Schule besucht, zahlt der Bund 10 Euro pro Monat in ein eigenes Frühstartdepot. Das Geld wird in einen breit gestreuten ETF investiert und bleibt bis zum 18. Geburtstag gesperrt.

Über 12 Jahre macht das 1.440 Euro staatliche Einzahlung. Mit 7 Prozent Rendite und 0,3 Prozent Kosten pro Jahr entsteht daraus bis zum 18. Geburtstag ein Depot von rund 2.100 Euro. Klingt nach wenig, ist aber nur der Startpunkt.

Eltern dürfen mit einzahlen

Eltern können zusätzlich eigenes Geld in das Depot einzahlen. Die zusätzlichen Beiträge sind nicht gefördert, profitieren aber vom langen Anlagehorizont.

Beispielrechnung: Eltern zahlen ab Geburt 25 Euro pro Monat in das Frühstartdepot ein. Bis zum 18. Lebensjahr ergibt das:

  • Eltern: 5.400 Euro
  • Staat: 1.440 Euro
  • Rendite und Zinseszins: rund 4.600 Euro
  • Gesamt: rund 11.400 Euro zum 18. Geburtstag

Was passiert mit 18

Das Kind erhält das Kapital mit Vollendung des 18. Lebensjahrs zur freien Verfügung. Es kann das Geld entnehmen, in ein eigenes Depot übertragen oder in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Viele Finanzexpertinnen und Finanzexperten empfehlen, das Geld möglichst lange investiert zu lassen, weil die Rendite mit zunehmendem Alter überproportional wirkt.

Frühstartrente und Altersvorsorgedepot

Beide Instrumente schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

  • Frühstartrente: Staatliche Förderung für Kinder, ohne eigene Einzahlung nötig. Kapital ab 18.
  • AVD: Altersvorsorge ab 18 mit eigener Einzahlung und Zulagen. Kapital ab 67.

Ein Kind, das mit 18 das Frühstartkapital in ein neu eröffnetes AVD einzahlt und dort weiter sparen lässt, hat mit 67 ein erhebliches Vermögen aufgebaut, allein aus dem Frühstartguthaben und dem Zinseszins.

Anbieter und Verwaltung

Die Frühstartrente wird vom Bund ausgeschrieben und an einen oder mehrere private Betreiber vergeben. Stand April 2026 ist die Auswahl noch nicht abgeschlossen. Die Eltern müssen nichts tun, außer einmalig ein Frühstartdepot für ihr Kind einrichten.

Frühstartrente direkt durchrechnen

Mit dem eingebetteten Rechner siehst du sofort, was aus den 10 Euro Bundeszuschuss plus euren eigenen Beiträgen wird. Sowohl mit 18 als auch mit 67, wenn das Geld dann einfach weiterläuft.

Mit 18 hat dein Kind

ca. 8.397 Euro

Staat: 1.440 EuroEltern: 3.900 EuroRendite: 3.057 Euro

Über 12 Jahre Förderung. Davon 1.440 Euro Bundeszuschuss, 3.900 Euro eure Beiträge, 3.057 Euro Rendite.

Mit eigenen Beiträgen ab 18Ohne weitere Beiträge
0112k225k337k449k51867Sperrende mit 18449.372221.790

Mit 67 hat dein Kind

ca. 449.372 Euro

Wenn ab 18 nichts mehr eingezahlt wird, sind es immer noch ca. 221.790 Euro (reiner Zinseszins-Effekt).

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Annahmen: 7 Prozent Rendite pro Jahr minus 0,3 Prozent Kosten. Werte sind Schätzungen, keine Garantie. Steuern und Inflation sind nicht berücksichtigt. Stand Mai 2026: die Anbieterauswahl für das Frühstart-Depot ist noch nicht abgeschlossen.

Vollversion mit eigenem Hero, FAQ und Schema-Markup: Frühstart-Rechner →

Häufige Fragen

Was ist die Frühstartrente?
Ein staatlich finanziertes Depot für Kinder. Der Bund zahlt monatlich einen festen Betrag auf ein Depot ein, das dem Kind später zur freien Verfügung steht.
Wie hoch ist die Frühstartrente?
Ab 2027 zahlt der Staat 10 Euro pro Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, das regelmäßig eine Schule besucht.
Ist die Frühstartrente ein Altersvorsorgedepot?
Nein. Es ist ein eigenständiges Förderkonto, das in ETFs investiert wird. Die Kinder bekommen das Kapital mit 18 zur freien Verfügung.

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Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996), Bundesfinanzministerium FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Bundestag. Keine Anlage- oder Steuerberatung.