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Altersvorsorgedepot für Beamte
Lohnt sich das AVD neben der Pension? Wann ja und wann nicht.
Pension klingt nach sicherer Altersvorsorge. Ist es auch, aber nicht immer. Wer in die Pension geht, erlebt oft den ersten Einschnitt im Einkommen. Das Altersvorsorgedepot kann helfen, dort eine Zusatzsäule aufzubauen. Und die Förderung dafür ist für Beamte offen.
Volle Förderung für Beamtinnen und Beamte
Anders als bei Riester, wo Beamte einen umständlichen Zulageberechtigtenstatus beantragen mussten, ist die AVD Förderung für Beamte direkt und ohne Antrag zugänglich. Die volle Grundzulage von 540 Euro pro Jahr und die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind pro Jahr stehen genauso zur Verfügung wie bei Angestellten.
Wann es sich lohnt
- Frühzeitig zu sparen. Wer mit 30 anfängt, profitiert vom Zinseszins und der Steuerstundung über 35 Jahre.
- Bei mehreren Kindern. Jedes Kind bringt 300 Euro Kinderzulage pro Jahr.
- Bei hohem Grenzsteuersatz. Spitzenbeamte mit A14 oder höher haben Grenzsteuersätze um 35 bis 42 Prozent. Der Steuerabzug wirkt entsprechend stark.
- Wenn du nach der Pensionierung eine flexible Entnahme willst. Die Pension ist fix, das AVD lässt sich über Auszahlplan oder Teilauszahlung individuell steuern.
Wann es weniger bringt
- Bei Pensionären, die bereits einen hohen Grenzsteuersatz im Ruhestand haben. Dann frisst die nachgelagerte Besteuerung einen Teil des Vorteils auf.
- Bei sehr kurzer Restzeit bis zur Pensionierung. Unter 10 Jahren wirkt die Steuerstundung weniger stark.
Rechenbeispiel A12
Thomas, 38, Beamter A12, Nettogehalt rund 3.500 Euro, zwei Kinder. Grenzsteuersatz 32 Prozent. Sparrate 150 Euro.
- Grundzulage: 540 Euro
- Kinderzulage: 600 Euro (2 × 300)
- Zulagen gesamt: 1.140 Euro
- Steuerersparnis zusätzlich: rund 200 Euro
- Gesamtförderung: rund 1.340 Euro pro Jahr
- Eigener Beitrag: 1.800 Euro
- Endvermögen mit 67: rund 230.000 Euro
- Davon eigener Beitrag: 52.200 Euro
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Häufige Fragen
- Können Beamte ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
- Ja. Beamtinnen und Beamte sind uneingeschränkt berechtigt und bekommen die volle Grundzulage sowie die Kinderzulagen.
- Lohnt sich das AVD trotz Pension?
- In den meisten Fällen ja. Die Pension ist voll zu versteuern, das Einkommen hoch. Eine zusätzliche AVD Rente kann Lücken in den ersten Ruhestandsjahren schliessen.
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Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996), Bundesfinanzministerium FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Bundestag. Keine Anlage- oder Steuerberatung.