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Steuern beim Altersvorsorgedepot
Vorabpauschale, Teilfreistellung und nachgelagerte Besteuerung. Wie das AVD steuerlich funktioniert und was du wissen musst.
Das Altersvorsorgedepot ist steuerlich angenehm einfach aufgebaut. Eingang: steuerlich begünstigt. Wachstum: steuerfrei. Ausgang: voll versteuert, aber in der Regel zu einem niedrigen Satz. Was das genau bedeutet und warum es oft günstig ausgeht, steht hier.
Ansparphase, null Steuern
Während du einzahlst, passiert steuerlich nichts. Dein AVD ist in dieser Phase besser gestellt als ein normales ETF Depot.
- Keine Vorabpauschale. Beim normalen ETF Depot zahlst du jährlich eine fiktive Steuer auf einen nicht realisierten Wertzuwachs. Im AVD fällt das weg.
- Keine Abgeltungssteuer auf Umschichtungen. Wenn dein Anbieter ETFs tauscht oder du Gewinne realisierst, fällt keine Steuer an.
- Keine Kapitalertragssteuer auf Dividenden. Auch thesaurierende ETFs werden steuerfrei reinvestiert.
Der Sonderausgabenabzug
Bis 1.800 Euro pro Jahr kannst du Eigenbeiträge und Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt macht die sogenannte Günstigerprüfung: Es vergleicht, wie viel Steuer du dadurch sparst und ob dieser Betrag höher ist als die reinen Zulagen. Wenn ja, bekommst du die Differenz als Steuererstattung zurück.
Je höher dein Grenzsteuersatz, desto grösser der Steuervorteil. Ein Beispiel: Bei einem zvE von 55.000 Euro hast du einen Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent. Deine 1.800 Euro Beitrag plus 540 Euro Zulage ergeben 2.340 Euro absetzbar. 30 Prozent davon sind 702 Euro theoretische Ersparnis. Minus der bereits geflossenen 540 Euro Zulage bleiben 162 Euro Steuererstattung.
Auszahlungsphase, volle Versteuerung
Ab 67 zahlst du auf jede Auszahlung Einkommensteuer. Der Unterschied zum normalen ETF Depot: Nicht nur der Gewinn, sondern der gesamte ausgezahlte Betrag wird besteuert. Dafür aber mit deinem dann geltenden persönlichen Satz, der meist deutlich niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit.
Typische Steuersätze in der Rente:
- Geringe Rente, unter Grundfreibetrag: 0 Prozent
- Mittlere Rente plus AVD: 15 bis 20 Prozent
- Hohe gesetzliche Rente plus AVD: 25 bis 30 Prozent
Bis zu 30 Prozent Teilauszahlung
Zu Rentenbeginn darfst du einen Teil deines Depots als Einmalzahlung entnehmen. Das Gesetz erlaubt bis zu 30 Prozent. Auch dieser Teil wird voll versteuert, aber du hast das Geld direkt verfügbar.
Warum das AVD steuerlich meist besser ist
Trotz voller Versteuerung in der Auszahlphase schneidet das AVD meist besser ab als ein normales ETF Depot. Der Grund ist die Steuerstundung. Dein Geld wächst ungebremst, und erst im Alter wird Steuer fällig, oft zu einem niedrigeren Satz. Der Zinseszins Effekt schlägt durch.
Der Zukunftsrechner zeigt dir den direkten Nettovergleich zwischen AVD und ETF Depot nach allen Steuern.
Häufige Fragen
- Fallen während der Ansparphase Steuern auf das Altersvorsorgedepot an?
- Nein. Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungssteuer. Dein Kapital wächst steuerfrei, bis du es in der Rentenphase entnimmst.
- Wie wird die Auszahlung aus dem AVD besteuert?
- Voll nachgelagert zum persönlichen Einkommensteuersatz. Für die meisten Rentnerinnen und Rentner liegt der effektive Satz zwischen 15 und 25 Prozent.
- Was ist der Sonderausgabenabzug?
- Eigenbeiträge und Zulagen sind bis 1.800 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar. Das kann zu einer Steuererstattung führen.
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Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996), Bundesfinanzministerium FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Bundestag. Keine Anlage- oder Steuerberatung.